Vorbehalt gegen Einschränkungen im Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz RLP
Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine wurde zu einer Stellungnahme zur Novellierung des Landesjagdgesetzes aufgefordert. Hieran hat der Westerwald-Verein durch Hartmut König, Fachbereichsleiter Natur & Umweltschutz, federführend mitgewirkt.
Das Umweltministerium hat bestätigt, dass es alle Stellungnahmen sorgfältig prüfen wird, um entsprechende Korrekturen am Entwurf vorzunehmen.
Unsere Bedenken richten sich v.a. auf die drohende Einschränkung des Betretungsrechtes auf markierten Wanderwegen in Wildruhezonen.
Was ist der Hintergrund?
Der Regelungsvorschlag im Gesetzesentwurf sieht vor, dass in den deklarierten Wildruhezonen das freie Betretungsrecht eingeschränkt und das Betreten nur auf Waldwegen, das sind die 3,5m breiten Betriebswege, erlaubt sein soll.
Das Recht, ein Gebiet zur Wildruhezone zu erklären, soll zukünftig den Jagdrechtsinhabern zugebilligt werden.
In einer gemeinsamen Stellungnahme der im Landesverband der Gebirgs- und Wanderverband (=anerkannter Naturschutzverband) zusammen geschlossenen Vereine wenden wir uns grundsätzlich dagegen, dass gesetzlich verbriefte Rechte (Freies Betretungsrecht lt. Bundeswaldgesetz) quasi durch private Erklärung außer Kraft gesetzt werden können.
Somit könnten die - teils mit öffentlicher Förderung und im Rahmen der Tourismusstrategien erneuerten Wanderwegenetze durch einen Federstrich "stillgelegt" werden.
Aus diesem Grunde wird gefordert, die bisherige bewährte Regelung des gesetzlich garantierten Waldbetretungsrechts auch in Wildruhezonen beizubehalten, und zwar auch auf markierten Wanderwegen, wenn diese auf Fußwegen und -pfaden verlaufen.
Dem Landesverband gehören neben dem Westerwald-Verein auch der Eifelverein, der Hunsrückverein und der Pfälzerwald-Verein an.
Unsere Stellungnahme wird unterstützt vom Deutschen Wanderverband und von verschiedenen touristischen Einrichtungen.
Hier geht es zur ausführlichen Stellungnahme des Landesverbandes Rheinland-Pfalz.